Beispiele für Arzneimittelprüfungen und Arzneimittelbilder
Die homöopathische Therapie ist eine rein symptombezogene Behandlungsweise. Der Homöopath notiert die geschilderten Symptome und sucht das dazu passende Mittel anhand der führenden oder Leitsymptome (siehe Glossar).
Dieser Stoff muss bei Anwendung am gesunden Prüfling ähnliche Beschwerdebilder hervorrufen wie die Krankheit beim Patienten. Dazu zwei Beispiele:

1. Küchenzwiebel (Allium cepa)
Die Verarbeitung der Zwiebel reizt die Augen und ruft Brennen mit starkem, mildem Tränenfluss hervor. Die Augen sind lichtempfindlich, gerötet und schmerzen. Diese Beschwerden bringt die Küchenzwiebel beim Gesunden hervor, der damit eine unfreiwillige Arzneimittelprüfung durchläuft.
Ein Allergiepatient, der auf den Pollenflug mit Bindehautentzündung, starkem Tränenfluss und Augenbrennen reagiert, hat ähnliche Symptome. Sie helfen als wichtige Leit- und Wahlsymptome bei der Mittelsuche. Somit wäre bei diesen Beschwerden die Küchenzwiebel in homöopathischer Form das Mittel der Wahl, da die Pflanze beim Gesunden ähnliche Symptome hervorruft wie der allergische Prozess beim Kranken.

2. Brennessel (Urtica urens)
Jeder kennt die Hautreaktion, die der Kontakt mit den Nesselhärchen der Brennessel hervorruft: es sind brennende, gerötete, schmerzende und örtlich begrenzte kleine Pusteln.
Eine bestimmte Hauterkrankung (Urticaria oder Nesselsucht) bringt sehr ähnliche Symptome hervor, oft sind sie auch von rheumatischen Beschwerden begleitet.
Leidet ein Patient unter diesem Nesselausschlag, dann ist das am besten passende Mittel die homöopathisch verarbeitete Brennessel, denn diese Hautreaktion entspricht ihrem Mittelbild oder den Leitsymptomen.


