Techniker-Krankenkasse übernimmt Kosten für homöopathische Arzneimittel (z.B. alle homöopathischen Komplexmittel und Schüßler-Salze von Pflüger)
Die Techniker-Krankenkasse unterstützt ihre Versicherten ab sofort bei ihrer Behandlung mit nicht verschreibungspflichtigen, apothekenpflichtigen Arzneimitteln der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie. Darunter fallen selbstverständlich auch alle homöopatischen Komplexmittel und Schüßler-Salze von Pflüger.
Voraussetzung: Die Arzneimittel werden dem Versicherten vom Arzt auf einem Privatrezept beziehungsweise grünem Rezept verordnet. Damit möchte die Techniker-Krankenkasse sicherstellen, dass eine optimale medizinische Beratung zugrunde liegt, vor allem im Hinblick auf die Auswahl der Arzneimittel und die Dauer der Einnahme. Dosierungsfehler oder Fehldiagnosen in der Selbstmedikation werden so vermieden.
Nach dem Einlösen des Rezeptes in der Apotheke können Versicherte der TKK dieses zusammen mit der Apothekenquittung bei der Krankenkasse einreichen. Diese übernimmt die Kosten für die alternativen Arzneimittel zu 100 Prozent – bis zu einem Höchstbetrag pro Versichertem in Höhe von 100 Euro im Kalenderjahr.
Naturarzneimittel für Kinder unter zwölf Jahren gelten weiterhin als gesetzliche Kassenleistung und werden über die TK-Versichertenkarte abgerechnet.



