Homöopathische Arzneimittel und Therapieleistungen sollen weiterhin als Satzungsleistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) enthalten bleiben. Diese Forderung erhebt Stefan Schmidt-Troschke, Kinderarzt und Geschäftsführer des Vereins Gesundheit aktiv, in einer im Juni 2024 diskutierten Petition im Petitionsausschuss des Bundestages.
Die Forderung und die aktuelle Gesetzeslage
Schmidt-Troschke verweist auf einen Referentenentwurf des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG), in dem die Abschaffung der Homöopathie als Satzungsleistung vorgesehen war. Diese Vorlage berücksichtigte die Faktenlage aus gesundheitsökonomischen Studien zur Homöopathie nicht.[1]
Aktuell bieten etwa 70 Krankenkassen homöopathische Leistungen als Satzungsleistung an, obwohl sie nicht in der Regelversorgung enthalten sind.[2] Im aktuellen Kabinettsentwurf ist die Streichung nicht mehr enthalten. Trotzdem bleibt die Sorge bestehen, dass auf Betreiben von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) diese Regelung im parlamentarischen Verfahren wieder aufgenommen werden könnte. Diese Unsicherheit veranlasste Schmidt-Troschke, eine Petition zu starten, die mehr als 200.000 Personen unterzeichneten.
Öffentliche Anhörung und Positionen
In der öffentlichen Anhörung stellte Schmidt-Troschke seine Sichtweise dar und beantwortete Fragen von Bundestagsmitgliedern sowie dem parlamentarischen Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium (BMG), Edgar Franke (SPD).
Franke wies in der Sitzung darauf hin, dass im nun laufenden parlamentarischen Verfahren das BMG keine direkte Einflussmöglichkeit mehr habe: „Der Ball liegt jetzt nicht im Ministerium, sondern im politischen Bereich, also bei Ihnen als Abgeordnete“, sagte er.[3]
Franke hoffe auf eine breite öffentliche Diskussion. Er selbst habe gute Erfahrungen mit der Homöopathie gemacht. Gerade im Bereich der Kindermedizin könne diese viel leisten, meint der SPD-Mann.
Beliebtheit und Kosten
Schmidt-Troschke argumentiert, dass die Streichung homöopathischer Arzneimittel als Satzungsleistungen falsch wäre. Er verweist auf eine Allensbach-Umfrage von 2023, die zeigt, dass Homöopathie eine hohe Wertschätzung in der Bevölkerung genießt.
Ein wichtiger Aspekt in der Debatte ist die Kostenfrage: Schmidt-Troschke betont, dass es sich um Satzungsleistungen handelt, die ausschließlich aus den Eigenmitteln der Krankenkassen finanziert werden, die diese anbieten. Die Solidargemeinschaft werde nicht belastet, da es nicht um Regelleistungen gehe. Die Kosten für Homöopathie und anthroposophische Medizin betragen lediglich 0,03 Prozent der Gesamtausgaben der GKV, was diese Methoden sehr kostengünstig macht.
Kritik vs. wissenschaftliche Evidenz
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach kritisiert die Erstattungsfähigkeit von Homöopathie aufgrund angeblich fehlender wissenschaftlicher Evidenz. Lauterbach befürchtet zudem, dass Patienten durch die Homöopathie von wirksamen schulmedizinischen Behandlungen abgehalten werden könnten.
Diese Kritik an der Homöopathie widerspricht der Datenlage aus der klinischen Forschung: Eine im Oktober 2023 erschienene Gesamtauswertung aller kontrollierten Homöopathiestudien dokumentiert deutliche Effekte über Placebo.[4] Die Autoren stuften die Belege für die Wirksamkeit der Homöopathie als hochwertig ein. Dieser Befund steht im Einklang mit den Ergebnissen von weit über 1.000 Laborexperimenten: Diese zeigen teilweise reproduzierbare Wirkungen von homöopathischen Präparaten in physikalisch-chemischen Testsystemen sowie Pflanzen- und Tierversuchen.
Therapeuten und Patienten haben im Allgemeinen ein hinreichendes Bewusstsein für Anwendungsbereiche und Grenzen der Homöopathie. Die Daten aus klinischen Studien lassen die Einstufung der Homöopathie als sicheres Therapieverfahren zu. Insbesondere verursacht sie nachweislich weniger Nebenwirkungen als schulmedizinische Arzneimittel.[5]
Fazit und Ausblick
Die Vorsitzende des Petitionsausschusses, Martina Stamm-Fibich (SPD), betonte, dass im Rahmen der Juni-Sitzung keine Entscheidung für oder gegen die Homöopathie gefällt werde. Es gehe zunächst um eine Anhörung der Positionen. Der Ausschuss beschäftige sich danach in einer nicht-öffentlichen Sitzung mit der Petition und spreche gegebenenfalls eine Empfehlung an das Bundestagsplenum aus.
Die Homöopathie genießt eine hohe Akzeptanz in der Bevölkerung und bietet eine kostengünstige Ergänzung zu konventionellen medizinischen Behandlungen. Angesichts der positiven Erfahrungen vieler Patienten und der geringen finanziellen Belastung für das Gesundheitssystem sollte sie weiterhin als Satzungsleistung in der GKV enthalten bleiben.
Quellen
[1] www.pflueger.de/magazin/faktencheck-krankenkassen-sollen-bei-homoeopathie-sparen/
[2] www.pflueger.de/service/news/erstattung-fuer-homoeopathie-diese-kassen-uebernehmen-die-kosten/
[3] www.aerzteblatt.de/nachrichten/151865/Debatte-um-Homoeopathie-im-Pettionsausschuss-des-Bundestages
[4] www.pflueger.de/magazin/analyse-von-uebersichtsarbeiten/
[5] Stub T, Kristoffersen AE, Overvåg G, Jong MC, Musial F, Liu J. Adverse effects in homeopathy. A systematic review and meta-analysis of observational studies. Explore (NY). 2022 Jan-Feb;18(1):114-128. doi: 10.1016/j.explore.2020.11.008. Epub 2020 Nov 28. PMID: 33303386.