Homöopathie Globuli Kügelchen Mittel

Wenn Sparsamkeit zur Ideologie wirdStellungnahme zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG)

Am 29. April 2026 hat das Bundeskabinett beschlossen, Homöopathie vollständig aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung zu streichen. Gleichzeitig soll es verboten werden, diese Therapien künftig auch nur als freiwillige Zusatzleistung anzubieten. Wir lehnen diese Regelung entschieden ab. Unsere Kritik stützt sich auf vier Ebenen: Die wissenschaftliche Grundlage der Entscheidung, ihre ökonomische Logik, ihre rechtliche Haltbarkeit und ihre politische Glaubwürdigkeit.

Die Wissenschaft ist differenzierter als behauptet

Das Bundesgesundheitsministerium begründet den Ausschluss mit fehlenden Wirksamkeitsbelegen und stützt sich dabei auf einen Report aus dem Jahr 2016, dessen Methodik in der Fachwelt umstritten ist. Neuere Forschungsergebnisse bleiben unberücksichtigt. Was die aktuelle Studienlage tatsächlich zeigt: 

  • Eine 2023 veröffentlichte Übersichtsarbeit, die ihrerseits sechs umfassende Analysen klinischer Studien ausgewertet hat, bestätigt eine Wirksamkeit der Homöopathie, die statistisch über den Placeboeffekt hinausgeht.[1] 

  • Physikalisch-chemische Untersuchungen der Universität Bern konnten messbare Unterschiede zwischen potenzierten homöopathischen Zubereitungen und reinen Lösungsmitteln nachweisen und stellen damit die pauschale Gleichsetzung mit Placebo auf naturwissenschaftlicher Ebene infrage.[2] 

  • Die im Mai 2024 aktualisierte Behandlungsleitlinie der Deutschen Krebsgesellschaft und der Deutschen Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie für Patienten in der Onkologie empfiehlt Homöopathie ausdrücklich als ergänzende Therapieoption, wenn sie von Patienten gewünscht wird.[3]

Eine Sparmaßnahme, die nicht spart

Die Einsparung, um die es geht, beläuft sich auf maximal 40 Millionen Euro pro Jahr. Bei GKV-Gesamtausgaben von rund 289 Milliarden Euro im Jahr 2022 entspricht das 0,014 % des Budgets oder rechnerisch 53 Cent pro Versichertem und Jahr.[4] Das ist kein ernsthaftes Sparpotenzial, sondern ein politisches Signal. 

Und selbst diese symbolisch kleine Summe wird in der Realität nicht eingespart. Wer Menschen, die mit Homöopathie gut versorgt werden, auf konventionelle Medikamente verweist, verlagert Kosten in Richtung teurerer Präparate mit höherer Nebenwirkungslast. Internationale Versorgungsdaten belegen das konsistent: 

  • Eine Auswertung von 1,54 Millionen niederländischen Versicherten über sechs Jahre zeigte, dass Patienten mit naturheilkundlicher Versorgung mindestens gleich gute Behandlungsergebnisse hatten wie konventionell Behandelte, bei niedrigeren Gesamtkosten für die Krankenversicherung.[5] 

  • Ein Vergleich französischer Arztpraxen ergab 20 % geringere Krankenkassenkosten in Praxen mit homöopathischem Schwerpunkt bei gleichwertigen klinischen Ergebnissen.[6] 

  • Eine Langzeitauswertung über 15.700 deutsche GKV-Versicherte zeigte bei fast allen untersuchten Erkrankungen über mehrere Jahre sinkende Krankheitslast und abnehmende Inanspruchnahme von Arzt- und Krankenhausleistungen.[5] 

Gleichzeitig wird an den Stellen, an denen wirklich Geld zu sparen wäre, nicht gespart: Eine im Auftrag der Bertelsmann Stiftung durchgeführte Studie des IGES-Instituts dokumentiert, dass in Deutschland jährlich rund 70.000 Schilddrüsenoperationen vorgenommen werden, obwohl sich bei 90 % dieser Eingriffe kein bösartiger Befund bestätigt.[7] 

International schätzen Gesundheitsökonomen, dass in westlichen Industrieländern bis zu 30 % aller medizinischen Leistungen medizinisch nicht notwendig sind, Kosten in einer Größenordnung, die die Gesamtausgaben für Homöopathie um ein Vielfaches übersteigen.[8] Auf diese strukturelle Überversorgung gibt der vorliegende Gesetzentwurf keine Antwort. 

Verfassungsrechtliche Fragen bleiben offen

Die gesetzliche Krankenversicherung ist eine Pflichtversicherung: Wer sozialversicherungspflichtig arbeitet, hat keine Wahl. Wenn der Staat seinen Bürgern vorschreibt, in ein System einzuzahlen, darf er das Leistungsniveau nicht beliebig absenken.

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Grundsatzurteil vom 6. Dezember 2005 (1 BvR 347/98) klargestellt, dass Leistungsausschlüsse der GKV stets einer grundrechtsorientierten Prüfung bedürfen und am Verhältnismäßigkeitsgrundsatz gemessen werden müssen.[9] Konkret sind folgende Fragen offen:

  • Selbstbestimmung und körperliche Unversehrtheit: Das Grundgesetz schützt das Recht jedes Menschen, über die eigene medizinische Behandlung zu entscheiden. Wer zwangsbeitragsfinanziert ins System eingezahlt hat und nun auf Therapien mit bekannten Nebenwirkungen verwiesen wird, während ihm die bevorzugte und nebenwirkungsarme Option entzogen wird, ist in diesem Recht eingeschränkt.

  • Verhältnismäßigkeit: Jeder staatliche Eingriff in Grundrechte muss geeignet, erforderlich und angemessen sein. Bei einer Einsparung von 53 Cent pro Person und Jahr ist das ernsthaft zu bezweifeln. Mildere Mittel wie Zuzahlungsmodelle wurden nicht ernsthaft geprüft.[9]

  • Therapievielfalt: Das deutsche Gesundheitsrecht verpflichtet die GKV seit Jahrzehnten ausdrücklich, unterschiedliche Therapierichtungen zu berücksichtigen. Dieser Grundsatz ist Ausdruck einer im Grundgesetz verankerten wissenschaftlichen Pluralität. Seine ersatzlose Abschaffung per Spargesetz ist ein gravierender Einschnitt, der einer gründlicheren rechtlichen Prüfung bedarf.

  • Vertrauensschutz: Wer jahrelang Beiträge in ein System eingezahlt hat, das homöopathische Leistungen ausdrücklich vorsah, hat ein berechtigtes Vertrauen in den Bestand dieser Leistungen entwickelt. Eine ersatzlose Streichung ohne Übergangsregelung ist mit diesem Vertrauen nur schwer vereinbar.

Hinzu kommt ein Verfahrensmangel: Der Gesetzentwurf wurde am 16. April 2026 veröffentlicht; betroffene Verbände und Unternehmen hatten 3,5 Tage Zeit für Stellungnahmen. Für ein Gesetz dieser Tragweite ist das eine Frist, die dem Anspruch eines ernsthaften Gesetzgebungsverfahrens nicht gerecht wird.

Was für Patienten auf dem Spiel steht

Hinter all diesen Zahlen stehen Menschen. Chronisch Erkrankte, Krebspatienten in schwierigen Therapiephasen, Familien mit Kindern, die seit Jahren mit einem integrativen Behandlungsansatz gute Erfahrungen gemacht haben. Für sie bedeutet die Streichung nicht nur den Verlust einer Therapie, die ihnen hilft, sondern auch eine zusätzliche finanzielle Belastung und den Verlust einer echten Wahlmöglichkeit.

Dass diese Wahlmöglichkeit vielen Menschen wichtig ist, zeigen klare Zahlen:[10]

  1. Drei Viertel der Deutschen sprechen sich für die Erstattungsfähigkeit komplementärmedizinischer Therapien aus. 

  2. 60 % lehnen einen vollständigen Ausschluss aus der GKV ab.

  3. Rund 200.000 Bürger haben 2024 eine Petition zum Erhalt dieser Leistungen unterzeichnet.

Und schließlich bleibt ein Widerspruch bestehen, den keine Pressemitteilung auflöst: Die aktuelle Bundesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag schriftlich festgehalten, sie werde „Forschung und Versorgung zur Naturheilkunde und Integrativen Medizin zur Präventionsförderung" unterstützen.

Wer diesen Satz unterschrieben hat und nun denselben Leistungsbereich ersatzlos streicht, schuldet den Versicherten, den Patienten und nicht zuletzt sich selbst eine Erklärung.

Unsere Forderungen

  1. Rücknahme der Streichung und Erhalt homöopathischer Leistungen im GKV-Leistungskatalog, mindestens als freiwillige Kassenleistung 

  2. Erhalt des Grundsatzes der Therapievielfalt im deutschen Gesundheitswesen 

  3. Ernsthafte Auseinandersetzung mit der vorliegenden Forschungslage, einschließlich der aktuellen Leitlinien und internationaler Versorgungsstudien 

  4. Rechtliche Prüfung der Verfassungsmäßigkeit der geplanten Änderungen 

  5. Einen echten Dialog zwischen Gesundheitsministerium, Patientenvertretungen und Herstellern, mit ausreichend Zeit und ohne politisch vorgefasstes Ergebnis 

Die erste Lesung im Bundestag ist für den 11. Juni 2026 angesetzt. Die Zeit für eine Korrektur ist noch nicht abgelaufen.

Jetzt handeln: Was Sie tun können

Gesetze entstehen nicht im luftleeren Raum. Sie entstehen, weil gewählte Repräsentantinnen und Repräsentanten Entscheidungen treffen, die von den Bürgerinnen und Bürgern abhängen, die sie gewählt haben. 

Schreiben Sie Ihrer Abgeordneten oder Ihrem Abgeordneten. Jedes Mitglied des Bundestages ist direkt erreichbar. Über  bundestag.de finden Sie in wenigen Sekunden die Vertretung Ihres Wahlkreises. Eine Mail, in der Sie schildern, warum Ihnen diese Therapien wichtig sind und was ihr Wegfall für Sie konkret bedeutet, hat mehr Gewicht als jede Verbandseingabe. 

Unterzeichnen Sie laufende Petitionen. Auf der offiziellen Petitionsplattform des Deutschen Bundestages unter epetitionen.bundestag.de finden Sie aktuelle Petitionen zum Erhalt der Homöopathie in der GKV. Petitionen ab 50.000 Unterzeichnern müssen im Petitionsausschuss öffentlich behandelt werden. 

Sprechen Sie darüber. In Ihrem persönlichen Umfeld, in sozialen Netzwerken, im Gespräch mit Ihrem Arzt. Gesellschaftliche Debatten verändern sich, wenn Menschen ihre Haltung sichtbar machen. 

Berücksichtigen Sie das Thema bei Ihrer Wahlentscheidung. Parteien, die Naturheilkunde, Integrative Medizin und Therapievielfalt als Teil einer modernen Gesundheitspolitik begreifen, verdienen Ihre Aufmerksamkeit. Fragen Sie bei Wahlkampfveranstaltungen nach, lesen Sie Wahlprogramme und machen Sie deutlich, dass Gesundheit für Sie mehr bedeutet als die Verwaltung von Krankheit. 

Die parlamentarische Beratung läuft. Das Fenster für eine Kurskorrektur ist offen. Nutzen Sie es.

Der Experte hinter diesem Artikel

Dr. Jens Behnke

Dr. Jens Behnke

Dr. Jens Behnke studierte Kommunikationswissenschaft und Philosophie und promovierte an der Europa-Universität Viadrina zur Forschung in der Komplementärmedizin.

Als Programmleiter bei der Karl und Veronica Carstens-Stiftung verantwortete er acht Jahre lang die Steuerung klinischer Forschungsprojekte, den Aufbau internationaler Kooperationen sowie die Wissenschaftskommunikation im Bereich Naturheilkunde. Er ist Autor, Speaker und steht Medien als Experte für evidenzbasierte Integrative Medizin zur Verfügung.

Nach seiner Tätigkeit als Leiter Marketing und Wissenschaftliche Kommunikation bei Dr. Reckeweg & Co. leitet er seit 2023 die Bereiche Außendienst, Key Account Management und Kommunikation bei Pflüger.

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Quellenangabe

[1] Mathie RT et al.: Randomised placebo-controlled trials of individualised homeopathic treatment: systematic review and meta-analysis. Systematic Reviews 2017; 6:142. — sowie zusammenfassend: Nienhaus J, Gaus W: Is there an empirical basis for homeopathic medicine? A meta-analysis of placebo-controlled double-blind trials. Forschende Komplementärmedizin 2023; 30:14–27. 

[2] Klein SD, Würtenberger S, Wolf U et al.: Physicochemical investigations of homeopathic preparations: A systematic review and bibliometric analysis. Journal of Alternative and Complementary Medicine 2018; 24(5):409–421. 

[3] Leitlinienprogramm Onkologie (AWMF, DKG, DKH): S3-Leitlinie Komplementärmedizin in der Behandlung von onkologischen PatientInnen, Version 2.0, Mai 2024, AWMF-Nr. 032-055OL.

[4] Statistisches Bundesamt: Gesundheitsausgaben in Deutschland 2022. Wiesbaden 2024.

[5] Baars EW, Kooreman P: A 6-year comparative economic evaluation of healthcare costs and mortality rates of Dutch patients from conventional and CAM GPs. BMJ Open 2014; 4:e005332.

[6] Rossignol M et al. (EPI3-Kohorte): Impact of physician preferences for homeopathic or conventional medicines on patients with musculoskeletal disorders. Pharmacoepidemiology and Drug Safety 2012; 21:1093–1101.

[7] Bertelsmann Stiftung / IGES Institut: Überversorgung, eine Spurensuche. Gütersloh 2019. 

[8] Levinson W et al.: Choosing Wisely, a growing international campaign. BMJ Quality and Safety 2015; 24:167–174.

[9] BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 6. Dezember 2005, 1 BvR 347/98 (Nikolaus-Urteil).

[10] TNS Kantar: Repräsentativbefragung zur Integrativen Medizin in Deutschland, 2019. Zitiert nach: Natur und Medizin e.V.